Frankreich schafft Steuererleichterungen für Palmöl in Biokraftstoffen ab
Das französische Parlament hat am 15.11.2019 beschlossen, Steuererleichterungen für die Verwendung von Palmöl als Biokraftstoff abzuschaffen. Eine große Mehrheit der anwesenden Mitglieder stimmte gegen einen von der Regierung unterstützten Vorschlag, das Ende der Steuervorteile von Palmöl auf 2026 zu verschieben. Gemäß der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED II) muss die Menge an Biokraftstoffen aus Palmöl in der gesamten Europäischen Union auf Basis der Absatzmenge im Jahr 2019 ab dem Jahr 2024 verringert werden und spätestens im Jahr 2030 auf null sinken. Da sich die französische Nationalversammlung bereits im Dezember 2018 dafür ausgesprochen hatte, ab dem Jahr 2020 keinen Biodiesel mehr aus Palmöl herzustellen, erfüllt somit Frankreich die Umsetzung der RED II bereits 10 Jahre früher.