16.02.2017
Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe bleibt
Das Bundeskabinett hat entschieden, die bestehende Regelung zur Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft im Energiesteuergesetz fortzuführen. Das Finanzministerium hatte sich zunächst dafür ausgesprochen, diese Steuerentlastung zu streichen, konnte sich aber nun mit dem Landwirtschaftsministerium einigen.
Pressemeldung Branchenplattform "Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft"