UER-Verordnung veröffentlicht
Das Bundeskabinett hat die Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) veröffentlicht. Diese sieht eine Anrechnung von Emissionseinsparungen bei der Förderung von Erdöl- und Erdgas auf die Treibhausgasquote (THG-Quote) vor. Die Anrechenbarkeit der Upstream-Emissionen auf die THG-Quote wurde auf 1,2 % begrenzt, sodass bei voller Ausnutzung der UER-Anrechnung von den geforderten 6 % THG-Reduktion in 2020 nur noch 4,8 % durch den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllt werden müssten. Umweltverbände und Biokraftstoffindustrie kritisieren die Anrechenbarkeit von lediglich formalen THG-Einsparungen in Drittländern, die keine Auswirkung auf die reale THG-Reduktion in Deutschland haben. Bereits bestehende Projekte von Industriestaaten zur THG-Reduktion in Entwicklungsländern (sogenannte Clean Development Mechanism (CDM)-Projekte) können umgewidmet und anschließend auf die THG-Quote in Deutschland angerechnet werden. UER-Maßnahmen werden vom Umweltbundesamt (UBA) genehmigt und in einem eigenen Register erfasst. Ein Abgleich der Datenbanken mit anderen Mitgliedsstaaten ist rechtlich möglich, aber nicht Voraussetzung.