Vorläufige Einigung über RED II
In der Nacht zum 14.06.2018 haben sich die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat auf eine Neuregelung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) für die Zeit von 2021-2030 geeinigt. Erneuerbare Energien sollen im Jahr 2030 einen Anteil von 14 % im Verkehr erreichen, der Einsatz von ILUC Biokraftstoffen wie palmölbasierten soll auf aktuellem Niveau eingefroren werden und in 2030 ganz eingestellt werden und der Einsatz von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse soll auf das Niveau von 2020 begrenzt werden. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) befürchtet einen Einbruch beim Absatz von Biodiesel und Bioethanol, da bestimmte Kraftstoffe und Anwendungen wie Elektromobilität mehrfach auf das Ziel angerechnet werden dürfen. Der Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK) sieht den Kompromiss positiver, da der Anteil an abfallbasierten Kraftstoffen erhöht werden soll.