01.12.2016
Weitreichende Folgen für Landwirtschaft und Klimaschutz
Am 30. November hat die Europäische Kommission den Entwurf zur überarbeiteten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie vorgelegt. Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe soll bis 2030 von derzeit 7 % auf 3,8 % abgesenkt werden. Erst 2015 hatte die EU die Obergrenze von 7 % festgelegt und dafür alle ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte berücksichtigt. Eine Absenkung des Anteils von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse hätte weitreichende Folgen für die Landwirtschaft und den Klimaschutz.