Freigabenlisten für Nutzfahrzeuge und in der Binnenschifffahrt
Die untenstehenden Übersichten listen Nutzfahrzeuge und (Groß-)Motoren auf, die von den Herstellern die Freigabe für den Betrieb mit reinem Biodiesel (B100) bzw. mit einem Beimischungsanteil von 20 oder 30 Prozent (B20/B30) erhalten haben.
Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V. (AGQM), der Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) haben diese Listen auf Basis der Befragung der Fahrzeughersteller erstellt.
Freigabenliste der Motoren- und Nutzfahrzeughertseller (Stand: Januar 2024)
Wichtige Zusatzinformationen der Nutzfahrzeughersteller im Original:
Wichtige Zusatzinformationen wie die konkreten Freigabebedingungen des jeweiligen Nutzfahrzeugherstellers zur praktischen Handhabung beim Einsatz von Biodiesel in den Fahrzeugen.